1) Der Entscheid/Bauabschlag in Sachen 2023-7025 der Einwohnergemeinde Lengnau vom 31.05.2023 sei aufzuheben. 2) Es sei dem Baugesuchsteller eine Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des Strassenabstands zu gewähren. 3) Eventualiter: Es sei der Entscheid aufzuheben und der Vorinstanz zur Neubeurteilung zurückzuweisen. 4) Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen 4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte bei der Vorinstanz die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde Lengnau (BE) beantragt mit Schreiben vom 12. Juli 2023 die Abweisung der Beschwerde und den erteilten Bauabschlag zu stützen.