kürzen oder wenn er höher bleiben soll, ab dem Lichtraumprofil um die Mehrhöhe über 1.20 m weiter von der Strasse zurückzunehmen. 3. Gegen diese Verfügung reichte der Beschwerdeführer am 19. Juni 2023 (Postaufgabe 21. Juni 2023) Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er stellt folgende Rechtsbegehren: