Gleichzeitig wurde auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs hingewiesen. Am 4. Mai 2023 erfolgten ein Augenschein und eine Besprechung vor Ort, um das weitere Vorgehen festzulegen. 2. Mit Verfügung vom 31. Mai 2023 erteilte die Gemeinde Lengnau (BE) den Bauabschlag und forderte den Beschwerdeführer auf, den widerrechtlich erstellten Flecht-Sichtschutz entweder zu entfernen oder um 0.50 m von der Strasse zurückzunehmen und auf eine Höhe von 1.20 m zu 1/6 BVD 110/2023/94