Aufgrund diverser Mängel (fehlende Unterschrift und Unterlagen) wurde er erstmals am 21. Februar 2023 und ein weiteres Mal am 31. März 2023 aufgefordert, bis am 30. März 2023 bzw. 11. April 2023 das Baugesuch vollständig mit sämtlichen Unterlagen sowie unterzeichnet einzureichen. Da der Beschwerdeführer sein eingereichtes Baugesuch nicht an die vorgeschriebenen Masse und den Strassenabstand anpasste, forderte ihn die Gemeinde Lengnau (BE) mit Wiederherstellungsverfügung vom 19. April 2023 auf, den auf seinem Grundstück widerrechtlich aufgestellten Flecht-Sichtschutz zu entfernen. Gleichzeitig wurde auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs hingewiesen.