Mit Schreiben vom 14. Dezember 2022 forderte die Gemeinde Lengnau (BE) den Beschwerdeführer auf, für den auf seinem Grundstück erstellten Flecht-Sichtschutz ein Baugesuch bis zum 31. Januar 2023 einzureichen. Am 15. Januar 2023 reichte der Beschwerdeführer ein entsprechendes Baugesuch ein. Aufgrund diverser Mängel (fehlende Unterschrift und Unterlagen) wurde er erstmals am 21. Februar 2023 und ein weiteres Mal am 31. März 2023 aufgefordert, bis am 30. März 2023 bzw. 11. April 2023 das Baugesuch vollständig mit sämtlichen Unterlagen sowie unterzeichnet einzureichen.