1. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der Parzelle Lengnau (BE) Grundbuchblatt Nr. B.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone 3 (W3). Der Beschwerdeführer erstellte ohne Baubewilligung einen Flecht-Sichtschutz auf der seit längerer Zeit bestehenden, direkt an die C.________strasse grenzenden Mauer sowie direkt seitlich anschliessend auf der Grenze zur Parzelle Lengnau (BE) Grundbuchblatt Nr. D.________. Mit Schreiben vom 14. Dezember 2022 forderte die Gemeinde Lengnau (BE) den Beschwerdeführer auf, für den auf seinem Grundstück erstellten Flecht-Sichtschutz ein Baugesuch bis zum 31. Januar 2023 einzureichen.