BauG eigene Ästhetiknormen erlassen, denen selbständige Bedeutung zukommt. Sowohl das alte wie auch das künftige Baureglement der Gemeinde Münsingen verlangen, dass Bauten und Anlagen so zu gestalten sind, dass zusammen mit ihrer Umgebung eine gute Gesamtwirkung entsteht und sie sich zusammen mit ihrer Umgebungsgestaltung gut in die natürliche Topographie einfügen. Bei der guten Gesamtwirkung sind u.a. die Fassaden- und Dachgestaltung sowie die Materialisierung und Farbgebung zu berücksichtigen (vgl. Art 38 GBR und Art 19 nGBR). Eine Verfahrenseinstellung ist daher nicht erforderlich.