Die Gemeinde Münsingen hat eine Ortsplanungsrevision beschlossen, die dem Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) bereits zur Genehmigung eingereicht wurde. Die erste öffentliche Auflage ist im April 2021 erfolgt.10 Die Fasssauna wurde nach der ersten öffentlichen Auflage der Ortsplanungsrevision aufgestellt, weshalb das neue Recht Vorwirkung hat. Die Gemeinde hat gestützt auf Art. 9 Abs. 3 BauG eigene Ästhetiknormen erlassen, denen selbständige Bedeutung zukommt.