Schliesslich sei die Gestaltung der Terrasse noch nicht abgeschlossen. Die vorgesehene punktuelle Bepflanzung mit einheimischen Pflanzen werde die Fasssauna teilweise abdecken, so dass diese von aussen kaum mehr wahrgenommen werden könne. In ihren Schlussbemerkungen vom 29. August 2023 führt die Beschwerdeführerin aus, aufgrund der zurückversetzten Aufstellung zum Geländer erscheine die Sauna von weitem bereits etwas kleiner. Der obere Teil der Sauna habe mit der unvermeidbaren Bitumenverkleidung bereits die Farbe der Dachrandverkleidung aus Kupfer des Hauptdaches. Bitumen könne aus technischen