Es liegt auf der Hand, dass ein Bauvorhaben schon aus Gründen der Zweckmässigkeit sinnvollerweise im Rahmen einer präventiven Kontrolle, also vor seiner Ausführung, auf seine Rechtmässigkeit hin überprüft wird. Wer eine Baute errichtet, ohne zuvor die erforderliche Baubewilligung einzuholen, läuft stets Gefahr, das Bauwerk gegebenenfalls wieder abbrechen zu müssen, wenn sich im Nachhinein erweist, dass die (materiellen) baurechtlichen Vorschriften nicht eingehalten sind. Es wäre indessen unverhältnismässig, wenn allein aufgrund einer (noch) nicht eingeholten Baubewilligung immer unverzüglich der Abbruch bzw. die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands angeordnet würde.