Der Grundsatz, wonach vor dem Baubeginn um die entsprechende(n) Bewilligung(en) nachzusuchen und das gesetzlich vorgeschriebene Baubewilligungsverfahren durchzuführen ist, ergibt sich aus dem Zweck des Baubewilligungsverfahrens, das die Beachtung (insbesondere) der bau- und planungsrechtlichen Vorschriften gewährleisten soll.5 Es liegt auf der Hand, dass ein Bauvorhaben schon aus Gründen der Zweckmässigkeit sinnvollerweise im Rahmen einer präventiven Kontrolle, also vor seiner Ausführung, auf seine Rechtmässigkeit hin überprüft wird.