5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte bei der Vorinstanz die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Vorinstanz beantragt in ihrer Stellungnahme vom 13. Juli 2023 die vollständige Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung des Bauentscheids vom 15. Mai 2023 inklusive der verfügten Auflage.