3. Die Beschwerdeführerin reichte am 26. Januar 2023 ein nachträgliches Baugesuch bei der Gemeinde ein für das Aufstellen des Saunafasses auf der Dachterrasse auf Parzelle Münsingen Grundbuchblatt Nr. E.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone Erhaltung WE. Mit Gesamtbauentscheid vom 15. Mai 2023 erteilte die Vorinstanz die nachträgliche Baubewilligung für das Aufstellen der Fasssauna unter der Auflage, diese innert 30 Tagen im selben Farbton wie die bestehende Fassade zu streichen.