2. Mit Anweisung vom 14. November 2023 informierte die Gemeinde Münsingen die Beschwerdeführerin darüber, dass das Aufstellen und Betreiben der Fasssauna auf der Dachterrasse baubewilligungspflichtig sei. Sie informierte die Beschwerdeführerin, dass sie vorsehe, die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes zu verfügen und gab ihr Gelegenheit, sich zu äussern. Gleichzeitig wurde auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs hingewiesen. Die Vorinstanz gab zudem an, im Falle der Bewilligungsfähigkeit zu verfügen, zur besseren Einordnung die Fasssauna im Farbton der Fassade zu streichen.