Das Amt für Wald und Naturgefahren hat im Amtsbericht vom 6. Dezember 2022 festgehalten, dass dieses Vorhaben aus waldrechtlicher Sicht als bewilligungspflichtig anzusehen ist. Ferner stellte es fest, dass aufgrund der starken Unterschreitung des Waldabstands mit erheblichen Beeinträchtigungen der Hygiene und Sicherheit der Baute (Beschattung / Feuchtigkeit / Blatt- / Ast- und Baumfall) zu rechnen sei. Zumal die Pergola als Aufenthaltsort genutzt werde, sei ein gesteigertes Sicherheits- und Hygieneinteresse gegeben. Dies könne zu retroaktiven Massnahmen im Waldareal führen, welche wiederum die Bewirtschaftung des Waldes einschränken.