c) Die vorliegend strittige Dachkonstruktion verbindet den Unterstand/Abstellraum (Gebäude Nr. 24a) und den östlich davon auf tieferer Ebene gelegenen Geräteschuppen am Waldrand auf dem Grundstück der Beschwerdegegnerschaft. Wie bereits einleitend bezüglich des massgeblichen Streitgegenstands ausgeführt, ist hier einzig diese, die beiden anderen Bauten verbindende Dachkonstruktion zu beurteilen. Gemäss des im Rahmen des nachträglichen Baugesuchs von der Beschwerdegegnerschaft eingereichten Bauplans P1 «Pergola / Dachkonstruktion Unterstand»