Sie hat letztlich den zweitleisesten Typ der entsprechenden Herstellerserie ausgewählt, zumal das nur minim leisere Modell XPS-100 für den betreffenden Pool eine zu schwache Heizleistung erbringen würde. Aus all dem ergibt die Beurteilung des AUE schliesslich zu Recht, dass dem Vorsorgeprinzip im vorliegenden Fall genügend Rechnung getragen wurde und keine weiteren Vorsorgemassnahmen ersichtlich sind, die mit geringem Aufwand eine merkliche Lärmreduktion bewirken würden.