Entsprechend der Auflage in Ziffer 10.4.2. der Baubewilligung der Gemeinde Köniz vom 10. Mai 2023 darf die Pool-Wärmepumpe nur während der akustischen Tageszeit von 07:00 bis 19:00 Uhr betrieben werden. Die Sperrzeit während der akustischen Nachtzeit entspricht der Vollzugshilfe der Vereinigung kantonaler Lärmschutzfachleute (Cercle Bruit)25 und wird vom AUE als geeignete vorsorgliche Massnahme erachtet. Ebenso im Sinne einer Vorsorgemassnahme gilt es, für Wärmepumpen einen möglichst optimierten Aufstellungsort zu wählen. Das AUE erachtet den vorgesehenen Standort der Pool-Wärmepumpe sowohl für den beschwerdeführenden Nachbarn als auch für die Beschwerdegegnerschaft als lärmoptimiert.