Ferner ist darauf hinzuweisen, dass bereits am Immissionsort beim Wohnhaus der Beschwerdegegnerschaft – bei einer Distanz von lediglich 8.7 m zur Pool-Wärmepumpe – die Planungswerte mit diesem Wärmepumpen-Typ eingehalten sind (hörbarer Schallpegel von 31.2 dB(A) sowie Beurteilungspegel Lr von 43.2 dB(A) in der Nacht und 38.2 dB(A) am Tag berechnet). Mit Blick auf den Abstand von rund 13 m zwischen 23 Baureglement der Gemeinde Köniz vom 23. September 2018 (GBR), genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung am 18. Mai 2020. 24 Lärmschutz-Verordnung des Bundesrats vom 15. Dezember 1986 (LSV; SR 814.41).