November 2023 bestätigt das AUE die Richtigkeit dieser Angaben und stellt fest, dass die genannten Planungswerte mit der gewählten Pool-Wärmepumpe deutlich eingehalten sind. Dies gilt insbesondere für den vorliegend relevanten Immissionsort an der Fassade des benachbarten Wohnhauses des Beschwerdeführers, im Abstand von 23 m zum vorgesehenen Standort der Pool-Wär- mepumpe (hörbarer Schallpegel von 23 dB(A) sowie Beurteilungspegel Lr von 35 dB(A) in der Nacht und 30 dB(A) am Tag berechnet). Nach Art. 39 Abs. 1 LSV werden bei Gebäuden die Lärmimmissionen in der Mitte der offenen Fenster lärmempfindlicher Räume ermittelt.