zur UeO «Gartenstadt» – zur ursprünglich vorgesehenen Überdeckung der Pergola. Daraufhin passte die Beschwerdegegnerschaft das Bauvorhaben entsprechend an und reichte am 12. Juli 2022 bei der Gemeinde Köniz das bereinigte Baugesuch ein. Daraus erhellt, dass die Vorinstanz entgegen dem Vorbringen des Beschwerdeführers die massgeblichen baupolizeilichen Voraussetzungen der Überbauungsordnung korrekt angewendet und das Baugesuch auf deren Einhaltung geprüft hat. Dass sie im angefochtenen Entscheid schliesslich nicht ausführlich erwähnt hat, weshalb und welche baupolizeilichen Vorschriften der Überbauungsordnung konkret eingehalten sind, ist nicht zu beanstanden.