c) Zur Bewilligungsfreiheit der Pergola und der Erweiterung des Vordachs beim Eingangsbereich des Hauptgebäudes äussert sich die Vorinstanz im angefochtenen Entscheid in den Ziffern 8.4. und 8.5. auf Seite 6. Dabei gibt sie die betreffenden Ausführungen aus dem Amtsbericht des Amts für Wald und Naturgefahren vom 6. Dezember 202218 wieder, wonach diese beiden Vorhaben mit Blick auf Art. 34 Abs. 1 Bst. a KWaV19 «waldrechtlich bewilligungsfrei» seien.