stellraum (Gebäude Nr. 24a) und Geräteschuppen, deren Rückbau die Gemeinde Köniz mit Wiederherstellungsverfügung vom 21. Dezember 2021 verlangt hat. Andererseits umfasst die angefochtene Baubewilligung auch die von der Beschwerdegegnerschaft zusätzlich geplanten Um- und Neubauten, d.h. die beiden Pergolen, die Poolheizung und die Erweiterung des Vordachs am Eingangsbereich am Hauptgebäude. Der Beschwerdeführer hingegen stellt in den Ziffern 5 ff. und 20 ff. seiner Beschwerde auch die Zulässigkeit des Geräteschuppens und somit sinngemäss den Umfang der ursprünglich geforderten Wiederherstellungsmassnahme in Frage.