5. Mit Verfügung vom 6. September 2023 gab das Rechtsamt der Beschwerdegegnerschaft Gelegenheit, einen angepassten Lärmschutznachweis und ergänzende Unterlagen betreffend die geplante Pool-Wärmepumpe einzureichen, was mit Stellungnahme vom 22. September 2023 seitens der Beschwerdegegnerschaft erfolgte. Daraufhin holte das Rechtsamt mit Verfügung vom 9. Oktober 2023 bei der Abteilung Immissionsschutz des Amts für Umwelt und Energie (AUE) einen Bericht ein zur Beurteilung der Lärmimmissionen und der Beachtung des Vorsorgeprinzips hinsichtlich der Installation der Pool-Wärmepumpe.