4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet10, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. In ihrer Beschwerdevernehmlassung vom 10. Juli 2023 beantragt die Gemeinde Köniz die Abweisung der Beschwerde. Auch die Beschwerdegegnerschaft beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 13. Juli 2023 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei.