3. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 12. Juni 2023 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt die Aufhebung des Gesamtentscheids und die Gutheissung seiner Einsprache. Dabei macht er insbesondere geltend, das rechtliche Gehör sei verletzt worden, bei der fraglichen Dachkonstruktion am Geräteschuppen könne nicht von einem Anbau ausgegangen werden, die Gewährung einer Ausnahmebewilligung für die Unterschreitung des Waldabstands sei nicht zulässig und die Errichtung der Pergolen sowie der Überdachung am Hauptgebäude sei nicht bewilligungsfrei möglich.