Nachdem die Beschwerdegegnerschaft alle Mängel im Baugesuch verbessert hatte, reichte sie am 22. November 2022 der Gemeinde Köniz die vervollständigten Baugesuchunterlagen ein.8 Nach dessen Bekanntmachung im Rahmen der Nachbarschaftsorientierung erhob der Beschwerdeführer am 22. Dezember 2022 gegen das Bauvorhaben Einsprache.9 Mit Gesamtentscheid vom 10. Mai 2023 erteilte die Gemeinde die Baubewilligung sowie die Ausnahmebewilligung für die Unterschreitung des Waldabstands und wies die Einsprache ab.