2. Die Wiederherstellungsverfügung blieb unangefochten. Die Beschwerdegegnerschaft kündete der Gemeinde Köniz jedoch mit Schreiben vom 20. Januar 2022 die Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs an.6 Dieses reichte sie sodann am 4. April 2022 ein.7 Mit demselben Baugesuch beantragte sie auch die Erteilung der Baubewilligung für den Anbau von zwei neuen Pergolen am Wohnhaus und am Gartenhaus, die Installation einer Poolheizung und die Erweiterung des Vordachs am Eingangsbereich. Nachdem die Beschwerdegegnerschaft alle Mängel im Baugesuch verbessert hatte, reichte sie am 22. November 2022 der Gemeinde Köniz die vervollständigten Baugesuchunterlagen ein.8