Mit Wiederherstellungsverfügung vom 21. Dezember 2021 forderte sie daher die Beschwerdegegnerschaft zum vollständigen Rückbau der Dachkonstruktion zwischen dem Unterstand/Abstellraum (Gebäude Nr. 24a) und dem östlich davon auf tieferer Ebene gelegenen Geräteschuppen auf.5 Gleichzeitig wies sie auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs hin und drohte für den Fall der Nichtbefolgung die Ersatzvornahme an.