ordnung (UeO) «Gartenstadt Liebefeld Siedlungsschutzgebiet ZPP Nr. 5/5»2 der Gemeinde Köniz. Nach einem Augenschein vor Ort hielt die Gemeinde Köniz fest, dass es sich bei den baulichen Massnahmen und Erweiterungen im Bereich des fraglichen Geräteschuppens nicht um eine baubewilligungsfreie, kleine Nebenanlage im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Bst. b BewD3 handle.4 Mit Wiederherstellungsverfügung vom 21. Dezember 2021 forderte sie daher die Beschwerdegegnerschaft zum vollständigen Rückbau der Dachkonstruktion zwischen dem Unterstand/