Da der Ablauf der Frist bei Neuansetzung einer ebenfalls rund viermonatigen Frist in die Winterzeit fällt, erachtet es die BVD als gerechtfertigt, diese Frist bis in den Frühling zu verlängern. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands hat neu bis am 31. März 2024 zu erfolgen. 9. Ergebnis, Beweismittel, Kosten a) Insgesamt ist die Beschwerde abzuweisen und der Entscheid der Gemeinde Ersigen vom 9. Mai 2023 – unter Neuansetzung der Wiederherstellungsfrist vom Amtes wegen – sowie die Verfügung des AGR vom 22. März 2023 sind zu bestätigen.