Anspruch geltend gemacht werden, dass die Pferde regelmässig auf die Weiden gelassen werden können. Vielmehr ist ein Weidegang in der Landwirtschaftszone nur dann möglich, wenn das Wetter es zulässt, die Böden abgetrocknet sind und dadurch für die Pferde keine Verletzungsgefahr besteht. Damit lässt sich auch ohne den Einbau der Ecoraster mit Schotterrasen verhindern, dass die Eingangsbereiche durch eine regelmässige Nutzung bzw. Übernutzung bei nassen Verhältnissen morastig werden. Die aufgeführten Interessen an der Verhinderung einer Verschlammung (erhöhte Verletzungsgefahr für die Pferde, höhere Unterhaltskosten für die angrenzende Strasse, erhöhte Unfallgefahr auf dieser Strasse) können