Andererseits sprechen auch präjudizielle Gründe für eine vollständige Wiederherstellung. Der Bauherr, der sich nicht an die Baubewilligung hält oder ohne Baubewilligung baut, soll nicht besser gestellt werden als ein Bauherr, der die Baubewilligung einhält. Beim Einbau einer befestigten Fläche mittels Ecoraster auf einer Fläche von insgesamt 281.25 m2 (fünf bereits eingebaute Flächen von jeweils 56.25 m2) kann zudem nicht von einer unbedeutenden Abweichung vom Erlaubten gesprochen werden, auch wenn diese optisch nicht besonders auffällig in Erscheinung tritt. Zu beachten ist sodann, dass durch das Vorhaben als Fruchtfolgefläche eingestufte Bodenflächen im erwähnten, beträchtlichen Ausmass