c) Der Beschwerdeführer rügt, auf die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands sei zu verzichten, da dem öffentlichen oder nachbarlichen Interesse an der Wiederherstellung überwiegende andere öffentliche Interessen entgegenstünden. So stehe fest, dass das strittige Vorhaben dem Tierschutz diene und die erhebliche, unmittelbare Gefahr von Verletzungen und Krankheit aufgrund von morastigem Boden nahezu ausschliesse.