Bei diesem Ergebnis müssen die weiteren Voraussetzungen von Art. 24e RPG nicht geprüft werden. Damit muss auch nicht beurteilt werden, ob die Hobbytierhaltenden in «einer nahe gelegenen Wohnbaute» wohnen. Dennoch ist festzuhalten, dass dies vorliegend fraglich sein dürfte, da sich die Wohnbaute des Beschwerdeführers in grösserer Distanz von den betreffenden Weiden befindet (ca. 1.4 km, rund 20 Minuten Fussmarsch). 8. Wiederherstellung