Ein temporäres Abzäunen der Weiden sei grundsätzlich möglich, jedoch nicht zielführend, da so die Grasnarbe zerstört werde. Soweit schliesslich die beanspruchte Fruchtfolgefläche thematisiert werde, könne auf den positiven Fachbericht des LANAT vom 27. Juni 2022 verwiesen werden. Die Fruchtfolgeflächen stünden dem Bauvorhaben nicht entgegen. Die weiteren Voraussetzungen von Art. 24e Abs. 4 RPG und Art. 43a RPV seien schliesslich erfüllt.