Klarheit bringe schliesslich das Schreiben des Kantonstierarztes vom 26. Januar 2023, worin dieser bestätige, es sei sicherzustellen, dass Böden in Bereichen, in welchen sich Tiere vorwiegend aufhalten, nicht morastig seien und die Beschaffenheit der Böden die Gesundheit der Tiere nicht beeinträchtige. Bei Weiden, die für den vorgeschriebenen Auslauf der Tiere regelmässig genutzt würden, liessen sich solche der Tierschutzgesetzgebung widersprechende Situationen gemäss den Ausführungen des Kantonstierarztes nur durch Massnahmen zur Befestigung der Böden verhindern.