Folgerichtig habe das AVET in seiner Präzisierung vom 21. Dezember 2022 festgehalten, der Einbau des Schotterrasens sei eine mögliche Option, die Vorgaben der Tierschutzgesetzgebung betreffend die Beschaffenheit des Bodens zu erfüllen. Die Eignung der Massnahme werde mithin nicht in Frage gestellt, sondern die Notwendigkeit, weil offenbar Alternativen bestünden. Dies schliesse indessen die Notwendigkeit des hier interessierenden Bauvorhabens nicht aus. Klarheit bringe schliesslich das Schreiben des Kantonstierarztes vom 26. Januar 2023, worin dieser bestätige,