In Widerspruch dazu subsumiere das AVET, dass im vorliegenden Fall der Schotterrasen beim Weideeingang nicht zwingend für das Wohl der Pferde sei. Die Haltung des AVET könne nur so zu verstehen sein, dass es Massnahmen an der fraglichen Stelle als notwendig erachte, sich aber nicht darauf festlegen wolle, wie das Ziel zu erreichen sei. Folgerichtig habe das AVET in seiner Präzisierung vom 21. Dezember 2022 festgehalten, der Einbau des Schotterrasens sei eine mögliche Option, die Vorgaben der Tierschutzgesetzgebung betreffend die Beschaffenheit des Bodens zu erfüllen.