Wie das Amt für Veterinärwesen mit Stellungnahme vom 4. November 2022 festhält, ist im vorliegenden Fall der Schotterrasen beim Weideeingang der Pferde nicht zwingend notwendig für das Wohl der Pferde. Zwingend notwendig sind laut Gesetzgebung der tägliche Auslauf auf einer allwettertauglichen Fläche. Solche allwettertauglichen Flächen (Bsp. Boxenausläufe) sind innerhalb der Bauzone, wo sich im vorliegenden Fall der Stall mit den Pferdeboxen befindet, nicht vorhanden. Es ist anzunehmen, dass daraus der regelmässige Auslauf auf den Weiden resultiert und je nach Wetter die entsprechenden morastigen Stellen bei den Weideeingängen entstehen. Solche in der Bauzone fehlenden allwettertauglichen