An dieser Beurteilung ändert auch die eingeholte Stellungnahme des Amtes für Veterinärwesen vom 4. November 2022 sowie die ergänzenden Ausführungen/Präzisierungen im Schreiben vom 21. Dezember 2022 nichts. Auch aus der telefonischen Zusammenfassung vom 26. Januar 2023 des Kantonstierarztes ergeben sich keine neuen Erkenntnisse, welche zu einer anderen Beurteilung führen.