«Der Einbau von Schotterrasen (Grundfläche pro Weide von 56 m2) beim Ein-/Ausgang der Pferdeweiden ist hingegen nicht bewilligungsfähig. Werden die Pferde in der Bauzone gehalten, besteht einzig die Möglichkeit, dass nur die Umzäunung in der Landwirtschaftszone erstellt werden kann. Weitere Bauten, Anlagen oder Befestigungen sind in der Landwirtschaftszone aufgrund der strikten Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet nicht zulässig. Ein solches Hinauswachsen von zusätzlichen Aussenanlagen ins Nichtbaugebiet würde zu einer unerwünschten Aufweichung und Verwischung der Grenze zwischen Baugebiet und Nichtbaugebiet führen.