Das Vorhaben hat damit weitgehende Auswirkungen auf die betroffene Landwirtschaftsfläche, was eine Kontrolle im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens bereits rechtfertigt. Hinzu kommt, dass bei Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen die Schwelle für die Bejahung der Baubewilligungspflicht aufgrund der erhöhten Empfindlichkeit baulicher Eingriffe generell tiefer liegt als bei Vorhaben innerhalb der Bauzone.17