Schliesslich beeinträchtige das Bauvorhaben auch nicht die Umwelt. Auch das LANAT erachte das Bauvorhaben mit Blick auf den baulichen Bodenschutz bei Einhaltung der Auflagen als unbedenklich (vgl. Fachbericht vom 27. Juni 2022). Bei dem ohne die Raster entstehenden Morast würden sich früher oder später anaerobe Pilze und Bakterien bilden, welche nicht nur für die Tiere 11 BGer 1C_179/2013 vom 15. August 2013, E. 1.2; Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des