Wie die Gemeinde festgehalten habe, werde durch die sickerfähigen Böden bei den Weideeingängen bei starken Niederschlägen das Hangwasser, welches von den zwischenzeitlich verdichteten Bodenflächen nicht mehr zeitgerecht und in einem genügenden Ausmass aufgenommen werden könne und so seit Jahren auf die M.________strasse laufe, aufgehalten und an Ort und Stelle versickert. Die Gemeinde erspare sich damit beträchtliche, zusätzliche Unterhaltskosten und die Unfallgefahr auf der Strasse sinke. Das Bauvorhaben trete sodann äusserlich überhaupt nicht in Erscheinung und vermöge jedenfalls keine erhebliche Veränderung des äusserlichen Raums herbeizuführen.