Die mit dem angefochtenen Entscheid vom 9. Mai 2023 erteilte Baubewilligung für die Umzäunung von fünf bisher bestehenden sowie für die zwei neuen Pferdeweiden wurde dagegen nicht angefochten und bildet damit nicht Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens. 3. Feststellungsbegehren