«1. Es seien die Ziff. 4.2, 4.2.1, 4.2.2, 4.2.3, 4.2.4, 4.2.5 und 4.2.6 des Bauentscheids sowie Bauabschlag und Wiederherstellungsverfügung der Einwohnergemeinde Ersigen vom 9. Mai 2023 aufzuheben; 2. Es sei festzustellen, dass der Schotterrasen bzw. Ecoraster im Eingangsbereich der Weiden auf den Parzellen Nrn. H.________ und I.________ an der M.________strasse in Ersigen gemäss Baugesuch des Beschwerdeführers vom 27. Mai 2022 nicht baubewilligungspflichtig ist;