dass c) auf der Parzelle Ersigen Grundbuchblatt Nr. I.________ zwei zusätzliche Schotterrasenflächen verlegt worden sind und gemäss Aussage des Beschwerdeführers vom 24. März 2022 mit normalen Weidedrähten und braunen Holztoren zwei zusätzliche Pferdeweiden geschaffen werden sollen. Sämtliche Bauvorkehrungen seien baubewilligungspflichtig. Die Gemeinde verfügte daher die Baueinstellung, indem sie den Beschwerdeführer aufforderte, sämtliche Arbeiten an der Weideanlage auf den Parzellen Ersigen Grundbuchblatt Nrn. G.________, H.________ und I.________ sofort einzustellen. Der Beschwerdeführer ist Grundeigentümer der Parzellen Ersigen Grundbuchblatt Nrn.