1. Mit Verfügung vom 29. März 2022 stellte die Gemeinde gegenüber dem Beschwerdeführer fest, dass a) auf der Parzelle Ersigen Grundbuchblatt Nr. G.________ die bereits bestehenden, ersten beiden Pferdeweiden mit den gleichartigen, weissen Zaunmaterialien verlängert worden sind; dass b) auf der Parzelle Ersigen Grundbuchblatt Nr. H.________ fünf Pferdeweiden mit weissen Zaunmaterialien erstellt und Schotterrasen bei sämtlichen Weideeingängen verlegt worden sind; dass c) auf der Parzelle Ersigen Grundbuchblatt Nr. I.