4.3 Die Beschwerdeführenden haben der Beschwerdegegnerin Parteikosten im Betrag von CHF 3199.80 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten Betrag. IV. Eröffnung 28/29 BVD 110/2023/90 - Herrn Rechtsanwalt C.________, eingeschrieben - Herrn Rechtsanwalt E.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Münchenbuchsee, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben